VASTMATERIAL — ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Bedingungen”) regeln alle Angebote, Verkäufe, Bestellungen und Produktlieferungen (“Aufträge”) zwischen Vastmaterial “Verkäufer” und seinen Kunden (“Käufer”).
Die Abgabe einer Bestellung oder die Annahme eines Angebots oder Produkts des Verkäufers stellt die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen dar.
Keine Änderungen dieser Bedingungen sind bindend, es sei denn, sie werden ausdrücklich in einem schriftlichen Dokument vereinbart, das von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist.
1. Vertragsschluss
Jedes vom Verkäufer ausgestellte Angebot, Proforma oder kommerzielle Angebot stellt eine Einladung zur Bestellung dar und ist ausdrücklich an die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen geknüpft.
Ein verbindlicher Vertrag kommt nur zustande, wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt und der Verkäufer diese Bestellung schriftlich bestätigt.
Alle vom Käufer vorgeschlagenen Bedingungen, die diese Bedingungen ergänzen, widersprechen oder abweichen, werden ausdrücklich abgelehnt und sind ungültig, sofern der Verkäufer sie nicht schriftlich akzeptiert.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung Netto 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Alle Bankgebühren, Überweisungskosten und damit verbundenen finanziellen Aufwendungen trägt der Käufer.
Wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug gerät, kann der Verkäufer:
- Lieferungen aussetzen,
- Zahlungsbedingungen ändern,
- Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen oder
- rechtliche Inkassomittel ergreifen.
3. Ingenieur- / Entwicklungskosten
Ingenieurleistungen, Werkzeugentwicklung, Formenherstellung, Inspektion, Erststückproduktion und Vorproduktionsaktivitäten (“Engineering Charges”) sind zahlbar bei Erhalt der Rechnung.
Projektzeitpläne beginnen erst nach vollständiger Bezahlung dieser Gebühren.
Die Zahlung der Engineering Charges gewährt dem Käufer kein Eigentum an Werkzeugen, Designs oder Prozess-IPs, sofern nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
4. Zahlungsverzug & Inkasso
Unbezahlte Beträge nach Fälligkeit verzinsen sich mit 1,51 % pro Monat (181 % pro Jahr) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz.
Der Käufer ist für alle Inkassokosten verantwortlich, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten und Verwaltungskosten.
5. Verpackung
Der Verkäufer verwendet standardmäßige Industrieverpackungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Spezielle Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Exportkistenanforderungen verursachen zusätzliche Kosten.
6. Erststückprüfung (FAI) / PPAP
Der Käufer prüft die FAI/PPAP-Muster und gibt innerhalb sieben (7) Werktagen nach Erhalt eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung.
Das Versäumnis, innerhalb dieses Zeitraums schriftlich zu antworten, gilt als automatische Zustimmung.
Genehmigungen, die nach Ablauf der sieben Tage eingereicht werden, können zu zusätzlichen Kosten für Rohstoffe, Einrichtung oder Werkzeugrevisionen führen.
Die Genehmigung von FAI/PPAP-Mustern bestätigt, dass der Produktionsprozess des Verkäufers für laufende Lieferungen konform ist.
7. Mengen
Bei Präzisionsguss- und Gießereibetrieben kann der Verkäufer bis zu 10% mehr oder 10% weniger als die bestellte Menge liefern, und eine solche Lieferung stellt die vollständige vertragliche Erfüllung dar.
8. Dringende oder beschleunigte Lieferung
Beschleunigter Versand (Luft, Express, Kurier) erfordert die schriftliche Genehmigung des Käufers.
Der Käufer ist für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich, die innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungstellung bezahlt werden müssen.
9. Sendungen, Lieferung und Gefahrübergang
Jede Sendung gilt als separater Verkauf.
Lieferpläne sind ungefähre Angaben und können je nach Produktionsbedingungen variieren.
Wenn der Käufer die Sendung verzögert oder die Annahme verweigert:
- fällt die Zahlungspflicht an, als ob die Lieferung erfolgt wäre,
- Der Käufer übernimmt alle Risiken für Lagerung, Handhabung und Versicherung.
Wenn der Käufer es versäumt, eine Sendung anzunehmen oder zu bezahlen, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und etwaige daraus resultierende Verluste geltend machen.
10. Nicht-Umgehung
Für vier (4) Jahre Nach der letzten Kommunikation im Zusammenhang mit einem Projekt darf der Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine direkten Kontakte zu Lieferanten, Unterauftragnehmern, Gießereien oder Fertigungspartnern aufnehmen oder diese engagieren, die vom Verkäufer eingeführt wurden.
Diese Klausel gilt unabhängig von jeglicher vorherigen Beziehung, die der Käufer zu solchen Parteien gehabt haben könnte.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle technischen, kommerziellen und geschäftlichen Informationen, die ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Preise, Verträge, Produktdesigns,
- Fertigungsprozesse,
- Lieferanten- und Kundenidentitäten,
- Konstruktionsdaten oder metallurgisches Wissen.
Solche Informationen dürfen nur mit Personal geteilt werden, das einen legitimen Bedarf hat, sie zu kennen, und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.
12. Preisgestaltung, Währung, Zölle, Abgaben
Die Preise basieren auf den Rohstoffkosten, Wechselkursen und staatlichen Abgaben, die zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung gelten.
Der Verkäufer kann die Preise bei Lieferung anpassen, wenn:
- Wechselkurse erheblich schwanken,
- Rohstoffzuschläge sich ändern,
- Zölle, Abgaben oder andere staatliche Abgaben erhoben oder geändert werden.
Der Käufer profitiert von etwaigen anwendbaren Reduzierungen.
13. Produktionskontrolle & Abnahme
Der Käufer muss bei Lieferung eine Wareneingangskontrolle durchführen.
Sofern der Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, Produkte gelten als akzeptiert.
Der Frachtbrief ist ausschlaggebender Nachweis für Lieferbedingungen und -zeitpunkt.
14. Qualitätsanforderungen
Der Verkäufer fertigt Teile streng nach den Zeichnungen, Spezifikationen und Referenzdokumenten des Käufers.
Nur vom Verkäufer schriftlich bestätigte Spezifikationen sind verbindlich.
Genehmigte FAI/PPAP-Muster definieren den akzeptierten Produktstandard.
Von Käufer angeforderte Inspektionen durch Dritte erfolgen auf Kosten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Ansprüche
Ansprüche wegen Fehlmengen, Mängeln oder nicht-konformen Teilen müssen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Erhalt schriftlich geltend gemacht werden.
Versäumt es der Käufer, den Verkäufer innerhalb dieses Zeitraums zu informieren, gilt dies als unwiderrufliche Annahme.
16. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtleistung, die durch Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden, einschließlich:
Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Arbeitskämpfe, Materialknappheit, Transportverzögerungen, Energieunterbrechungen, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Ursachen.
Der Verkäufer kann während solcher Ereignisse Lieferungen verschieben oder stornieren, ohne haftbar gemacht zu werden.
17. Auftragsstornierung
Der Käufer darf keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers stornieren.
Bei genehmigter Stornierung bleibt der Käufer verantwortlich für:
- fertige Waren,
- In-Arbeit befindliche Produkte,
- Materialien, die für die Bestellung gekauft wurden,
- Rückstellungskosten, die vom Verkäufer getragen werden.
18. Rücksendungen
Rücksendungen erfordern eine schriftliche Genehmigung des Verkäufers.
Unbefugte Rücksendungen können abgelehnt oder auf Kosten des Käufers zurückgesendet werden.
19. Eigentum an Werkzeugen und geistiges Eigentum
Alle Werkzeuge, Prozesswissen, 3D-Modelle, Konstruktionsdaten, Gießlösungen und Herstellungsverfahren, die vom Verkäufer erstellt oder verwendet werden, bleiben das geistige Eigentum des Verkäufers, sofern nicht anders in einem separaten schriftlichen Dokument vereinbart.
Der Käufer erhält keine Lizenz zur Nutzung der Technologien des Verkäufers, außer für den vorgesehenen Gebrauch der Fertigprodukte.
20. Garantie
Der Verkäufer garantiert, dass Teile den vom Käufer genehmigten Zeichnungen, Spezifikationen und FAI/PPAP-Mustern entsprechen.
Der Verkäufer ist gewährt für das Design verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Waren werden “wie besehen” geliefert und der Verkäufer lehnt alle stillschweigenden Garantien ab, einschließlich der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.
Die maximale Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf entweder:
(a) Ersatz nicht-konformer Teile, oder
(b) Rückerstattung des Kaufpreises dieser Teile.
Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden oder wirtschaftliche Verluste, einschließlich Sachschäden, Ausfallzeiten oder entgangenen Gewinn.
21. Schadloshaltung
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen frei, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
- Designspezifikationen des Käufers,
- Missbrauch der Produkte,
- Änderungen durch unbefugte Dritte,
- oder Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer.
22. Exportkonformität
Beide Parteien müssen alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetze einhalten, einschließlich:
- U.S. EAR/ITAR,
- OFAC-Regelungen,
- EU- und UN-Handelsbeschränkungen,
- Chinesische Exportkontrollvorschriften.
Keine Produkte, Technologien oder Software dürfen ohne erforderliche behördliche Genehmigungen an eingeschränkte Einrichtungen oder Orte übertragen werden.
Verstoß des Käufers gegen diese Klausel berechtigt den Verkäufer, den Vertrag sofort zu kündigen.
23. Versicherung
Der Käufer muss eine ausreichende Allgemein- und Produkthaftpflichtversicherung (mindestens USD 1.000.000 pro Schadensfall / USD 3.000.000 insgesamt) für die Aktivitäten im Zusammenhang mit den gekauften Teilen aufrechterhalten.
Der Käufer benennt den Verkäufer auf Wunsch als zusätzlichen Versicherten.
24. Eigentum & Risiko des Verlusts
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehen Eigentum und Risiko des Verlusts gemäß den Incoterms oder den auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Versandbedingungen über.
25. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen diese Bedingungen und alle damit verbundenen Streitigkeiten den Gesetzen der Volksrepublik China.
Jede Streitigkeit ist dem zuständigen Gericht am Hauptsitz des Verkäufers oder wird nach Schiedsverfahren in China beigelegt, nach Ermessen des Verkäufers.
26. Kündigung
Der Verkäufer kann jeden Vertrag sofort kündigen, wenn der Käufer:
- zahlungsunfähig wird,
- Insolvenz anmeldet,
- die rechtzeitige Zahlung versäumt,
- Vertraulichkeits- oder Exportkontrollbestimmungen verletzt,
- oder den Geschäftsbetrieb einstellt.
27. Kündigung aus Bequemlichkeit
Der Verkäufer kann eine Bestellung ganz oder teilweise mit 30-tägiger schriftlicher Kündigungsfrist, kündigen, ohne Anspruch auf Kündigungsgebühren.
Der Käufer zahlt für alle Produkte, die zum Zeitpunkt der Kündigung fertiggestellt oder in Bearbeitung sind.
28. Fehler & Korrekturen
Schreibfehler, Tippfehler oder mathematische Fehler können ohne Haftung korrigiert werden.
29. Änderung bei Teileverwendung oder Spezifikationen
Wenn der Käufer die beabsichtigte Verwendung, Anwendung oder regulatorische Einstufung eines gelieferten Teils ändert, ist der Käufer für alle zusätzlichen Zölle, Compliance-Kosten, Strafen oder Gebühren verantwortlich, die sich aus einer solchen Änderung ergeben.
30. Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen zusammen mit dem Angebot des Verkäufers und der vom Käufer akzeptierten Bestellung stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Mitteilungen.
Überarbeitet am 28.11.2025
